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Satzung:

Abschnitt 1: Name, Sitz, Rechtsfähigkeit und Zweck des Verbandes

§ 1 Name, Sitz und Rechtsfähigkeit:

Der am 30. 07.23 gegründete "Caritasverband Landshut mit Umgebung e.V." trägt nunmehr den Namen "Caritasverband für den Stadt- und Landkreis Landshut e.V.". Er ist den beiden Diözesan-Caritasverbänden München und Regensburg und durch diese dem "Deutschen Caritasverband Freiburg e.V." korporativ angeschlossen. Der Verband hat seinen Sitz in Landshut an der Isar und ist ins Vereinsregister eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verband untersteht der Rechts- und Fachauf-sicht des Bischofs von Regensburg. Dieser kann sich zur Durchführung des Diözesan-Caritasverbandes bedienen.

§ 2 Allgemeiner Zweck.

Wesentliche Aufgabe des Verbandes ist die soziale und caritative Hilfe als Wesens- und Lebensäußerung der Katholischen Kirche. Dabei verfolgt er den Zweck, die Werke der Nächstenliebe in Stadt- und Landkreis Landshut planmäßig zu fördern und zu pflegen, ein geordnetes Zusammenwirken aller auf caritativem Gebiet tätigen Kräfte (Pfarreien, Wohltätigkeitsanstalten, Vereine, Stiftungen sowie Einzelpersonen) herbeizuführen, alle gesunden Bestrebungen der christlichen Caritas zu unterstützen und deren Interesse bei den öffentlich-rechtlichen Organen sowie den nichtkatholischen und paritätischen Verbänden zu vertreten